Abriss und ggf.Neubau des Radweges unter der Autobahnbrücke über die Hunte im Verlauf der A 29 im Zuge Brückensanierung.
Diskussion einer Fährverbindung Hunte
zwischen Siel Pfandsgraben und Hafen Iprump als Ersatzlösung auf Zeit oder als dauerhafte Alternative.
von Martin Aßmus und Wolfgang Grahl
1. Vorbemerkungen zum Neubauprojekt
Im Zuge von Abriss und Neubau der Brücke über die Hunte im Verlauf der A29 bei Flusskilometer 2,9 wird es nach bisheriger Auskunft des Straßenneubauamtes voraussichtlich ab 2021 zu einer mehrjährigen Unterbrechung auch des dort auf der Westseite angehängten Rad- Fußweges kommen.
Diese Verbindung wurde beim Bau der Autobahnbrücke auf Wunsch und auf Kosten der Stadt Oldenburg als wichtige Verbindung einerseits für die beidseitig parallel zum Gewässer verlaufenden stadtbedeutsamen Erholungswege sowie andererseits auch zur Stadtteilvernetzung und zur Anbindung an das großräumige Rad- Fußwegnetz (Tourismus) der angrenzenden Kommunen und Landkreise gebaut. Bei einer längerfristigen Sperrung wäre zwischen der Eisenbahnbrücke am Stau/Stedinger Straße und der Klappbrücke Huntebrück im Verlauf der B 212 (ca. 20 km) keine Querung des Gewässers möglich, das ist für die Bürger der Stadt Oldenburg keinesfalls hinnehmbar.
Abriss und Neubau erwiesen sich gemäß gutachtlich eindeutig nachgewiesener, erheblicher baulicher Mängel als zwingend erforderlich. Dem entgegenzuhalten ist gleichwohl der berechtigte und hochrangige Wunsch Oldenburger Bürger auf ungehinderten und dauerhaften Zugang zu ihren Erholungsflächen, sowie in dieser Funktion auch zur Querung des Flusses, welchem ohne Bereitstellung adäquaten Ersatzes nicht nachgekommen werden kann. In den zur Planverwirklichung anstehenden Planungen und Plangenehmigungen sind insoweit Alternativen einer Problembewältigung für die Zeit der offiziellen Sperrung zu erörtern, entsprechende Lösungen in zeitlichem Vorlauf vorzubereiten und zeitnah für die Bürger bereit zu halten.
2. Straßenbauamt – Stellungnahme und Kostenträger
Vertreter des Straßenneubauamtes versicherten uns in einem allgemeinen Informationsgespräch, dass ihrerseits lediglich die Bereitschaft bestünde den zwischenzeitlich mit abzureißenden Radweg im Zuge des Neubaues und entsprechender Planungen des Brückenbauwerkes insgesamt, mit zu berücksichtigen und ebenfalls neu zu bauen. Die Kosten verblieben weiterhin bei der Stadt, eine Verpflichtung zur Planung und Bereitstellung wie auch immer gearteter Ersatzlösungen durch sie und auf ihre Kosten bestünde nicht. Die damals beim Bau mit der Stadt vereinbarten Verträge seien in dieser Beziehung eindeutig. Unabhängig von der konkreten Rechtslage, welche durch die Fachdienste zu prüfen wäre, verbleibt doch festzustellen, dass Abriss- und Neubauerfordernis überwiegend (es wurde als Begründung auch auf erhöhtes Verkehrsaufkommen hingewiesen) auf Fehler im damaligen Bauvorhaben( zu vermutende mangelnde Bauaufsicht / Materialprüfung vor Einbau) zurück zu führen sind, welche eindeutig in der Verantwortung des Straßenbaus und nicht bei der Stadt Oldenburg lagen. Eine gewisse Verpflichtung sich gegebenenfalls bei den Planungen zur Problemlösung „Radweg“ und dessen späteren Finanzierung einzubringen könnte nach unserer Auffassung daraus abgeleitet werden, bevor die Stadt sich mit dem Bau einer neuen Radwegebrücke erneut vertrauensvoll in die für sie nicht zu kontrollierende Abhängigkeit begeben kann, noch dies vernünftiger weise tun sollte. Die voraussichtlichen Kosten für den Neubau könnten sich gegenüber dem alten Bauwerk nach vager Auskunft des Fachamtes immerhin bis zu einem zehnfachen der Erstkosten (ca. 200 000 DM) auf eventuell 1.000.000 Euro verteuern. Weiter beeinflusst wird die Entscheidung für eine Neuerstellung der Radwegebrücke an gleicher Stelle durch die Erkenntnis, dass die alte Brücke bisher nur unzureichend an das vorhandene Wegenetz angebunden war. Schon im Bestand waren bauliche Maßnahmen zur funktionalen Ertüchtigung für eine allgemeine Erholungs- und Tourismusnutzung als dringend erforderlich für die nahe Zukunft absehbar.
3. Bisherige Nutzung und Erreichbarkeit der angehängten Rad- und Fußgängerbrücke
Die gewünschte und erforderliche Anbindung an die parallel zur Hunte verlaufenden Wanderwege ist zurzeit nur über eine steile behelfsmäßig hergerichtet Treppenanlage gewährleistet. Für Radfahrer,Kinderwagen, Rollstühle jeder Art und insbesondere auch ältere Mitbürger zu Fuß ist diese Barriere nur mühsam bis gar nicht überwindbar. Eine auf der Südseite prinzipiell vorhandene Wegerampe weist in erheblichem Umfang bauliche Mängel auf und mündet für unkundige kaum findbar im Dickicht des angrenzenden Waldes. Nach überschlägigen eigenen Kostenschätzungen müsste die Stadt für eine entsprechend den derzeitigen Regeln hergestellte beidseitige Rampenanbindung schnell ein Doppeltes bis mehrfaches der reinen Brückenkosten aufbringen. Weiter bleibt zu berücksichtigen, dass die Lage des Radweges in seiner Zielführung allein durch die Trasse der Autobahn bestimmt wurde und insoweit solche zielgerichtete Radwegeplanung nur unzureichend berücksichtigen konnte. Der positive Effekt, dass sich mit der potentiellen neuen Querungsmöglichkeit der Hunte in einer Entfernung zur Eisenbahnklappbrücke Oldenburg Stau von ca. 3,0 Kilometern eine interessante Rundwegesituation von 6-8 Kilometern ergab, wird jedoch dadurch drastisch geschmälert, dass sowohl Anfang(Wellenweg/Bornhorst) als auch Ende(Holler Landstraße / Zufahrt Kloster Blankenburg) für eine Anbindung an übergeordnete Radwegenetze nicht günstig positioniert sind.
4. Offenhaltung der Rad- und Fußwegeverbindungen während der Neubauphase
Gegenteilig zu vorgetragenen Interessen der Stadt erwägt die Fachverwaltung des Straßenneubauamtes den südlichen Wanderweg an der Hunte während der gesamten Bauzeit(4-6 Jahre) zu sperren. Nach deren Auffassung handele es sich hier „nur“ um eine Wegeverbindung für touristische Zwecke, jeglicher Aufwand zur Offenhaltung stünde insoweit in keinem Kostennutzenverhältnis zum Zweck. Prinzipiell vorhandene Lösungsmöglichkeiten (Wanderbaustelle / Weg) im Bereich der Unterführung wurden nicht grundsätzlich in Frage gestellt. Eine Umwegsituation über die Holler Landstrasse sei aber im Übrigen gegeben. Nach unserer Auffassung lässt eine solche Sichtweise ausser acht, das der Bau des Autobahndammes auf dem ganzen Abschnitt zwischen Landstraße und Hunte eine Vielzahl vorhandener Wegebeziehungen dauerhaft gekappt hat, sodass der Weg unter der Huntebrücke unter Hinnahme beträchtlicher Nachteile vielerlei Ersatzfunktionen bündelt und zudem sehr wohl und in beträchtlichem Umfang der überörtlichen Erholung der städtischen Bevölkerung dient. Weiterhin würde eine jahrelange Sperrung jegliche diesbezügliche städtische Entwicklungsplanung verhindern, beziehungsweise in Frage stellen. In jedem Fall stellte eine langfristige Sperrung der Seitenwege auch die Sinnhaftigkeit der gewollten fußläufigen Querungsmöglichkeit während der Bauzeit (zeitlich begrenzte Ersatzfunktion) im stadtnahen Bereich grundsätzlich in Frage.
5. Forderungen von Seiten der Stadt Oldenburg
Die von der Stadt aufzustellende Forderung ist insoweit klar:
- Die Rad- Fußwege beidseitig der Hunte sind von erheblicher Bedeutung für die städtische Erholung und den Tourismus, sie sind während der gesamten Bauzeit offen zu halten.
- Von der Straßenbauverwaltung zusätzlich geplante Baustraßen im Bereich des südlichen Huntedeiches sowie nördlich auf der Westseite des Dammes bis zum Wellenweg sind grundsätzlich auf eine dauerhafte Eignung als Erholungswege zu prüfen und von der Stadt nach Abschluss der Baumaßnahmen zu übernehmen.
- Auch auf der Nordseite der Hunte wurden im Zusammenhang mit dem Bau der Autobahn weiträumige Flächen als Schutzgebiete für Natur- und Landschaftsschutzgebiete ausgewiesen und für den Besucherverkehr gesperrt, vorhandene Wegebeziehungen wurden aktiv und dauerhaft gekappt.
- Unabhängig von der Frage einer Wiederherstellung der Radwegebrücke an gleicher Stelle in gleicher oder ähnlicher Bauweise bestehen wir zum Wohle der Oldenbürger Bürger auf der Bereitstellung einer Querungsmöglichkeit im relativen Nahbereich der bisherigen Brücke entweder zeitlich begrenzt während der Bauzeit oder auch als Dauerlösung zusammen mit oder an Stelle von einer neuen Brücke unter der Autobahnbrücke.
6. Schaffung einer neuen Fährverbindung
Die Höhe der derzeitigen Autobahnbrücke im Bereich der Hunteüber-querung wurde bestimmt durch die Widmung der Hunte bis Oldenburg Hafen als Seewasserstraße, der Neubau wird die gleichen Vorgaben berücksichtigen. Eine wenn auch zeitlich befristete Behelfsbrücke für Radfahrer und Fußgänger hätte insofern die gleichen Bedingungen zu erfüllen. Allein aus Kostengründen dürfte daher ein Brückenbauwerk als Ersatz ausscheiden.
Nach unserer Auffassung wäre insoweit die Bereitstellung einer Fährverbindung (z.b. Kahn-oder kleine Prahmfähre) als Ersatzangebot für Radfahrer und Fußgänger als einzig praktikable Lösung einer kurzfristig und kostengünstig zu verifizierenden Flussquerung zu diskutieren. Im anstehenden Plan- und Bauvorhaben für Abriss- und Neubau der Autobahnbrücke soll eine solche Option seitens der Stadt Oldenburg sowie gegebenenfalls auch angrenzender, von der Sachproblematik berührter Gemeinden und Kommunen, daher als Voraussetzung der Erteilung des erforderlichen gemeindlichen Einvernehmens grundsätzlich offen gehalten werden.
Uns ist bekannt, dass Aktivitäten und Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen einer strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigung nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG) bedürfen. Eine der wesentlichen Voraussetzungen einer grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit ist dabei, dass weder durch den Fährbetrieb selbst noch durch die erforderlichen Anlegestellen eine Gefährdung des Schiffsverkehrs auf dem Gewässer behindert oder sonst wie bewirkt wird.
Eine derartige Verbindung könnte insofern vom Siel Pandsgraben zum jetzigen Sportboothafen Iprump verlaufen. Bei Positionierung der jeweiligen Anlegestege eines Teils im Mündungsbereich des Ostufers am Hafen Iprump und anderenteils im Einschnitt vor dem Auslassbauwerk am Pandsraben, ragten hier weder die Fährboote noch die Steganlagen selbst in das Fahrwasser der Bundeswasserstraße Hunte, ein ungehinderter
Schiffsverkehr bliebe gewahrt.
Die Anleger könnten in einfacher Bauweise als schiefe Ebene angelegt werden. Sie wären dann bei jedem Wasserstand der Hunte benutzbar. Erforderliche Baggerarbeiten zur Wahrung eines dauerhaften Mindest-wasserstandes an den Anlegestellen sowie partielle Wiederherstellung der Uferbefestigungen hielten sich hier vermutlich von den Kosten her in einem tragbaren Rahmen. Nach derzeitiger Lesart des Straßenneubauamtes wäre die Stadt Oldenburg als Träger der Maßnahme Antragsteller entsprechender Planungen.
7. Grundsätzliche Vorteile einer Fährverbindung an dieser Stelle
Auf der Südseite der Hunte, unterhalb des Deichfußes befindet sich hier das Cafe „Huntewasser“, in den Sommermonaten als Treffpunkt von Radwanderern beliebt. Grundsätzlich wäre die Gaststätte ausbaufähig auch als Fährhaus für Pendelboote aus dem Oldenburger Hafen(Anleger am Arbeitsamt). Bei Einrichtung einer Fährquerverbindung an dieser Stelle verbände sich hier das weit in die Wesermarsch hineinreichende Wanderwegenetz „Wege zum Moor“ (Gellener Moor und Ipweger Moor) idealerweise mit dem „Kiekepad“ genannten Wegen durch die Hunteaue zum Holler/Wüsting Moor und weiter in die Waldgebiete am Reiherholz und Hasbruch rings um den Ort Hude. Das Projekt „Wege zu Moor“ wurde teilweise mit Eu-Mittel gegen finanziert. Grundsätzlich kann das Cafe für Lieferverkehr und für Anlieger auch mit dem Auto auf der Südseite der Hunte angefahren werden.
8. Wanderwegeverbindungen
Umweltfreundlich ist der Ort auch von der Bushaltestelle „Kloster Blankenburg“ aus in einem Fußmarsch von knapp 2,5 Km erreichbar. Auf der Nordseite vom Siel am Pandsgraben aus für zwei Wege zu Parkplätzen an der Elsflether Straße. Die Einrichtung von Bushaltestellen sowohl aus Richtung Oldenburg als auch aus Brake wäre am östlich gelegenen Parkplatz ohne Probleme möglich(beliebter Wendeplatz des Braker Busses bis zum nahen Moorriem). Der Fähranleger läge auch hier in fußläufig erreichbarer Entfernung von ca. 2-3 Km.
9. Touristische Bedeutung
Eine Fährverbindung an dieser Stelle wäre für die Stadt Oldenburg und angrenzende Kommunen von hoher touristischer Bedeutung und böte vor allem den Bürgern der Stadt ein hohes Erholungspotential. Grundsätzlich kann und sollte der Fährbetrieb in privater Hand in enger Verbindung zum Cafe betrieben werden. Insgesamt wären entsprechende Maßnahmen interessant für örtliches Sponsoring sowie gegebenenfalls förderfähig aus Förderungen von EU und Bund. Geschichtlich interessant scheint in diesem Zusammenhang auch ein weiter östlich im Bereich der Ortschaft Buttel gelegenes Flurstück mit dem Flurnamen „Brunsfär“.
10. Konflikte mit dem Naturschutz:
Verschiedentlich wurden wir auf die laufenden Verfahren zum Naturschutz, Vogelschutz und FFH-Gebietsausweisung im Bereich der unteren Hunte hingewiesen. Es wurden Konflikte zum vorgeschlagenen Projekt vermutet.
Hierzu merken wir grundsätzlich an:
Nachweisbar sind die stadtnahen Hunteflächen seit Jahren auch angestammtes Erholungsgebiet für Bürger aus den östlichen Stadtrand- und Kernbereichen, die in den Wohnquatieren nur unzureichend mit für Erholungszwecke geeignetem und nutzbarem Grün ausgestattet sind.
Auf der Nordseite beschränkt sich die Nutzbarkeit zudem seit Jahren zu Gunsten des Naturschutzes auf den überwiegend schmalen Ufer- und Deichweg direkt am Gewässer. Hier tummeln sich Radfahrer, Inlineskater und Fußgänger gemeinsam auf einem durchgängig geteerten Weg ohne Baum und Strauchbegleitung. Die Nutzung der anliegenden Flächen beschränkt sich auf das „Anschauen“ und „Beobachten“ von Vögeln, Schafen oder Schiffen auf dem nahen Fluss Hunte. Der aktiven Erholung dienende Einrichtungen, wie Sitzplätze, Terrassen am Ufer oder Schutzhütten vermisst man hier vollständig. Eine Wanderung vor allem für ältere Bürger besteht in der Regel aus Hin- und Rückmarsch auf gleichem Wege, da Querverbindungen für kurze Rundwege vollständig fehlen und Busse die Parkplätze an den Endpunkten bisher nicht erreichen. Möglichkeiten zur Attraktivitätssteigerung durch Schaffung von Zielpunkten, Gaststätten u.ä. wurden bisher bewusst vernachlässigt.
11. Einbindung des Stadtwaldes und des Blankenburger Sees
Auf der Südseite wurde der grundsätzlich erholungsgeeignete Stadtwald durch den Damm der Autobahn von seinen Hinterflächen abgeschnitten und durch die vorgelagerten Gewerbeflächen auch von seiner Verbindung zum Wasser und dem Stadtteil Osternburg getrennt. Der neue Weg vor Schenker, Ikea und Baumarkt schafft zwar neu erlebbare Räume endet aber vor einem Zaun am Gewerbegebiet des Hafens, eine Leitwirkung für seine Weiterführung fehlt gestalterisch sicht- und erlebbar vollständig. Östlich des Autobahndammes führt der Blankenburger See ein stiefmütterliches Dasein als Chimäre zwischen gewolltem Vogelschutz und praktizierter Erholung (Badesee).
Sanitäre Einrichtungen sowie Kiosk oder ähnliches fehlen in der Badesaison vollständig, in die Folgen tritt man als unbedarfter Spaziergänger um den See auf jedem Tritt seitlich neben den Trampelpfaden. Die hervorragenden Nutzungsmöglichkeiten und die Erlebbarkeit geschichtsträchtiger Orte für die Allgemeinheit im Gelände des Blankenburger Klosters wurden durch die derzeitige Nutzung auf Jahre verhindert, ein mögliches Juwel erscheint als triste Kaserne mit Zaun.
Dennoch ist der vorhandene Wanderweg zum Iprump, weiter bis zum Holler Siel, vorbei an den alten Fischer- und Bauernhäuser der Ortschaft Huntorf, letztlich bis zur neuen Hunteklappbrücke attraktiv und hochinteressant. Etwas mehr attraktive Ziele könnte er aber auf jeden Fall vertragen. Die Wege auf beiden Seiten der Hunte sind als Hunteradwege in amtlichen Karten verzeichnet. Mit einer Gesamtlänge zwischen 42-45 Km absolviert der Radler exakt die Marathondistanz der Läufer.
12. Zusammenfassung
Grundsätzlich wird insoweit im gesamten Plangebiet die Vorrangigkeit von Wasserwirtschafts und -naturschutzzielen seit langem praktiziert. Die Erholung spielte planerisch bisher offensichtlich nur eine untergeordnete Nebenrolle. Letztlich bräuchte aber gerade der strengere Naturschutz die Anerkennung durch die Bevölkerung. Die Schaffung von Schwerpunkten der Erholungsnutzung, der aktiven Erlebbarkeit von Landschaften schafft insoweit auch Entlastung für andere Bereiche. Die Schaffung einer Traverse der Erlebbarkeit quer durch das Gebiet auf den zuvor grob skizzierten Achsen mit Zielpunkt an der Fähre und dem Cafe Huntewasser wäre Hauptattraktion und bündelte die Besucherströme. Eine zusätzliche Anbindung über das Wasser direkt in die Stadtmitte trüge hierzu noch wesentlich bei. Der hier bisher praktizierte Naturschutz erführe insoweit keine Gefährdung sondern bekäme erhöhte Aufmerksamkeit und Akkzeptanz in der Bevölkerung.
Vor- und Nachteile der aufgezählten und erläuterten Lösungsmöglichkeiten sind durch die Stadt Oldenburg und Nachbargemeinden zeitnah ins Planverfahren / Baugenehmigungsverfahren einzuspeisen und nach Diskussion zu einer sachgerechten Entscheidung zu bringen.
Die Fährverbindung soll bei positiver Annahme durch die Bürger als touristische Attraktion ggf. auch nach Fertigstellung der Brücke in privater Hand weiter betrieben werden. Sie stellt eine optimale Verbindung der vorhandenen Rad- und Wanderwege zwischen der Wesermarsch, der Gemeinde Hude und der Stadt Oldenburg dar und ergänzt diese.